ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN (AVB)
- Online-Shop -
OSV03.00EG
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Präambel
2. Zustandekommen des Vertrages
3. Preise; Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
4. Lieferung, Zahlungsweise; Gefahrübergang, Annahmeverzug
5. Gewährleistung
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
7. Eigentumsvorbehalt
8. Rechtswahl; Gerichtsstand
9. Salvatorische Klausel
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1. PRÄAMBEL
Die Firma MA Direktversand GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Przytarski, Paulitschgasse 8, 9020 Klagenfurt, (im Folgenden „der Verkäufer“) informiert im Folgenden ihre Kunden über die Bedingungen, unter denen der Verkäufer Verträge mit Kunden abschließt.
Als Kunde gilt, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vermerkt ist, der Verbraucher gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch - er zeichnet sich durch rechtsgeschäftliches Handeln zur Deckung eines privaten Bedarfs aus - und der Unternehmer gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch - er zeichnet sich durch rechtsgeschäftliches Handeln zur Deckung eines gewerblichen Bedarfs aus.
Der Verkäufer schließt alle Rechtsgeschäfte, die nicht die Erstellung von Bauwerken oder die Erbringung von Bau-, Planungs- oder Überwachungsleistungen umfassen, ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung ab. Der Verkäufer erkennt von seinen AVB abweichende Geschäftsbedingungen nicht an. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt, es sei denn, der Verkäufer hat mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Vertragssprache
Für den Vertragsschluss steht allein die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die vom Verkäufer angebotene Ware, wie sie über den Onlineshop angeboten wird. Die wesentlichen Merkmale der vom Verkäufer angebotenen Ware sind der jeweiligen Artikelbeschreibung im Onlineshop des Verkäufers zu entnehmen. Auf Ziff. 5.2 dieser AVB wird hingewiesen.
2.3 Angebot durch Käufer
Die Einstellung der Ware durch den Verkäufer stellt kein Angebot im Sinne von § 145 BGB an jedermann dar. Die Wareneinstellung ist lediglich als eine an den Kunden gerichtete Einladung des Verkäufers zu verstehen, ein Kaufangebot an den Verkäufer zu richten. Soweit die Einladung befristet ist, weist der Verkäufer hierauf in der jeweiligen Artikelbeschreibung zur Ware im Onlineshop ausdrücklich hin. Der Kunde soll zur Abgabe eines Kaufangebots das automatische Bestellsystem des Shops nutzen.
2.4 Annahme durch Verkäufer
Der Kunde ist mit Abgabe der Bestellung an sein Kaufangebot 7 Tage gebunden. Der Zugang der Bestellung wird von dem Verkäufer unverzüglich auf elektronischem Wege, regelmäßig per E-Mail bestätigt. Die Zugangsbestätigung selbst stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Eingang annehmen. Die Annahme kann sowohl schriftlich erfolgen - wobei die Annahme separat oder zeitgleich mit der Zugangsbestätigung erklärt werden kann - als auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden.
2.5 Bestätigung, Vertragskopie
Der Abschluss eines Kaufvertrages wird von dem Verkäufer unmittelbar bestätigt. Der Vertragstext wird von dem Verkäufer bis 14 Tage nach Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AVB per E-Mail übersandt.
2.6 Rechnungsstellung, Liefergrenzen
Die Rechnungsstellung und Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
3. Preise; Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
3.1 Preise
Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands.
In dem Kaufpreis der Ware ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % enthalten.
Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich der Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten. Die Höhe dieser Kosten wird im Onlineshop des Verkäufers gesondert ausgewiesen. Der Kunde trägt die Mehrkosten, die dem Verkäufer durch den Abschluss einer vom Kunden gewünschten Versicherung oder Verpackung entstehen.
Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig.
3.2 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Das Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer nicht bestritten wird.
4. Lieferung; Zahlungsweise; Gefahrübergang, Annahmeverzug
4.1 Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager des Verkäufers an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Auf den Selbstbelieferungsvorbehalt (vgl. 5.3) wird hingewiesen.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet. zum Zwecke der Ersparnis von Versand- und Verpackungskosten eine Gesamtauslieferung auszuführen, wenn der Kunde in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Rechtsgeschäfte mit dem Verkäufer abschließt.
Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, kann der Verkäufer zur Erfüllung eines Rechtsgeschäfts auch Teillieferungen ausführen. Die Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten werden nur einmal erhoben.
Etwaige zeitliche Angaben zur Warenauslieferung sind als Näherungswerte zu verstehen.
4.2 Zahlungsweise
Die näheren Einzelheiten zur Zahlungsweise werden für den Kunden im Onlineshop des Verkäufers unter dem Link „Versandinfos“ gesondert ausgewiesen.
Bei Zahlung auf Rechnung (Rechnungskauf über paymorrow) wird die bestellte Ware gemeinsam mit der Rechnung an den Kunden versandt bzw. ausgeliefert. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
4.3 Gefahrübergang
Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware auf ihn über. Erfüllungsort ist in diesem Fall der Wohnort des Verbrauchers.
Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn mit der Auslieferung der Sache an das zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmen über. Erfüllungsort ist in diesem Fall der Hauptsitz des Verkäufers.
4.4 Annahmeverzug
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
Gerät der Kunde mit der Annahme der Ware schuldhaft in Verzug und ist die verweigerte Abnahme als Lossagung vom Vertrag oder als erhebliche Gefährdung des Vertragszwecks zu werten, kann der Verkäufer für die Folgen der zeitlichen Verzögerung (insbesondere Einlagerung) oder für die Folgen einer schuldhaft gänzlich unterbleibenden Abnahme Schadensersatz fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Gewährleistung
5.1 Gewährleistungsrechte
Der Kunde hat dem Verkäufer bei Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang zunächst eine angemessene Frist einzuräumen, mit einer vertragsgemäßen Ware nachzuerfüllen. Hierbei kann die Wahl getroffen werden, ob der Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern ist. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch, obliegt die Wahl dem Kunden; ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch, obliegt die Wahl dem Verkäufer. Der Verkäufer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Ware in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann der Verkäufer vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 Bürgerliches Gesetzbuch verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
Hat der Verkäufer eine Teilleistung bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
Hat der Verkäufer die bestellte Ware nicht vertragsgemäß geliefert und damit seine ihm gegenüber dem Kunden obliegende vertragliche Pflicht verletzt, kann der Kunde vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Erhält der Kunde von dem Verkäufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Kunde für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Bei einem Kunden, der gewerblich handelnder Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist, ist die Gewährleistung für Mängel von gebrauchter Ware, ungeachtet des Zeitpunkts der Mangelentstehung, ausgeschlossen.
5.2 Warenbeschreibung und -zustand
Die vom Verkäufer angebotene Ware kann gegenüber der ausgelieferten Ware geringfügige Abweichungen in technischer, ästhetischer oder sonstiger Hinsicht (z.B. Farbe) aufweisen, ohne dass hierin ein Mangel liegt, soweit diese Änderungen dem Kunden zumutbar sind. In der Erläuterung der Ware in Wort, Bild und Daten liegt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit; die Erläuterung stellt vielmehr lediglich eine annähernde Beschreibung der Ware dar.
Der Verkäufer macht sich fremde Garantiezusagen, insbesondere des Hersteller einer Ware, nicht zu eigen. Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers im Rahmen von § 434 Abs. 1 S. 3 Bürgerliches Gesetzbuch bleibt hiervon unberührt.
Eine als gebraucht ausgezeichnete Ware kann durch den vorherigen Gebrauch natürliche Abnutzungserscheinungen aufweisen, ohne dass hierin ein Mangel zu sehen ist, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
5.3 Selbstbelieferungsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag des Auktionsendes anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn der Verkäufer das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit er rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Wird die Ware nicht geliefert, wird der Verkäufer den Kunden über diesen Umstand unverzüglich informieren und dem Kunden einen bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich zurückerstatten. Auf Wunsch des Kunden kann der Kaufpreis auch mit einer anderen Bestellung bei dem Verkäufer verrechnet werden.
5.4 Gewährleistungsfrist / Verjährung
Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten auf Grund von Warenmängeln beträgt, soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist, zwei Jahre ab Ablieferung der Ware (Gefahrübergang), wenn der Mangel von dem Verkäufer nicht arglistig verschwiegen wurde oder eine anders lautende Garantie über die Beschaffenheit der Sache abgegeben wurde. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung der Ware, wenn der Mangel von dem Verkäufer nicht arglistig verschwiegen wurde oder eine anders lautende Garantie über die Beschaffenheit der Sache abgegeben wurde.
Für Kunden, die gewerblich handelnde Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch sind, gilt für gebrauchte und neue Ware eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung der Ware (Gefahrübergang), soweit der Mangel bei der bei Warenempfang gebotenen unverzüglichen Untersuchung der Ware aufgefallen wäre, nicht arglistig verschwiegen wurde und keine anders lautende Garantie über die Beschaffenheit der Sache abgegeben wurde. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 Bürgerliches Gesetzbuch von fünf Jahren, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache, bleibt unberührt.
5.5 Ausnahmen zum Ausschluss und zur Einschränkung des Gewährleistungsrechts
Soweit vorgenannte Bestimmungen (Ziff. 5.1 - 5.4) die Rechte des Kunden wegen eines Mangels ausschließen oder beschränken, gilt dies nicht, wenn (1) der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, (2) der Mangel in einem sonstigen Recht liegt, das im Grundbuch eingetragen ist, (3) es sich bei der mangelbehafteten Ware um eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, (4) der Mangel in einer fehlenden Beschaffenheit liegt, die der Verkäufer garantiert hat, (5) der Mangel darin liegt, dass die Ware nicht die für eine bestimmte Dauer vom Verkäufer garantierte bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeit), (6) der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, (7) der Verkäufer auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen uneingeschränkt haftet (vgl. hierzu unten 6.1) oder (8) der Verkäufer eine vertragswesentliche Pflicht verletzt (vgl. hierzu unten 6.2).
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
6.1 Uneingeschränkte Haftung
Der Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ohne Beschränkung, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz / Arglist oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die uneingeschränkte Haftung gilt insbesondere bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit zwingende gesetzliche Ansprüche, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, berührt sind. Die vorbezeichnete unbeschränkte Haftung gilt auch dann, wenn das betreffende Verhalten nicht dem Verkäufer selbst, sondern einem seiner Vertreter, Angestellten, freien oder festen Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen zur Last fällt.
6.2 Haftung bei Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten
Der Verkäufer haftet, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die Erreichung des Vertragszwecks sicherstellen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Schadensersatzhaftung ist auch dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Kunde gemäß Ziff. 5.5 (8) dieser AVB dem Grunde nach unbeschränkte Gewährleistungsrechte genießt.
Die Haftung des Verkäufers nach 6.1 bleibt von dieser Regelung unberührt.
6.3. Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Handelt der Verkäufer nur einfach fahrlässig, ist die Schadensersatzhaftung gegenüber einem Kunden, der Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist, ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gegenüber einem Kunden, der Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist, haftet der Verkäufer in Fällen einfacher Fahrlässigkeit dagegen nicht. Ungeachtet der Frage, ob Anspruchsteller ein Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch oder Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist, bleibt die Haftung des Verkäufers nach 6.1 von dieser Regelung unberührt.
6.4. Sonstige Haftung
Soweit nicht vorstehend - insbesondere unter 5.1 und 5.4 - etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Verkäufers, seiner Vertreter, Angestellten, freien oder festen Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.
Der Kunde ist, soweit die Ware noch nicht vollständig bezahlt ist, verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; Er ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und nach Erfordernis Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen, so dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises keinen Schaden nimmt.
Bei Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und über den Sachverhalt vollständig zu informieren.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte zu verkaufen. Im Gegenzug tritt der Kunde dem Verkäufer mit Abschluss des Rechtsgeschäfts alle Forderungen ab, die ihm aus jedweder Weitergabe der Ware, mit oder ohne Verarbeitung, gegen den oder die Dritten erwachsen.
Nach der Abtretung dürfen sowohl der Kunde als auch der Verkäufer die Forderung einziehen. Der Verkäufer zieht die Forderung allerdings nicht ein, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gerichtet ist. Verstößt der Kunde gegen seine Verpflichtungen, kann der Verkäufer verlangen, soweit noch nicht geschehen, dass der Kunde dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug notwendigen Informationen erteilt, die entsprechenden Unterlagen übergibt und den Schuldnern (Dritten) Mitteilung über die Abtretung erstattet.
Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen oder dem vermischten Gegenstand im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets für den Verkäufer.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Dem Verkäufer obliegt die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Verstößt der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere durch Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückzunehmen und die Ware anderweitig zu verwerten, wobei der Erlös der Verwertung auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich der notwendigen Verwertungskosten - anzurechnen ist.
8. Rechtswahl; Gerichtsstand
8.1 Rechtswahl
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch gilt das deutsche Recht jedoch nur, wenn dieses Recht mit dem Recht des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gleichwertig ist, insbesondere dessen Rechte als Verbraucher nicht verkürzt.
8.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen so ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Verkäufers zuständig ist. Der Verkäufer bleibt allerdings berechtigt, auch am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
ENDE DER AVB (MA Marketing und Vertriebs GmbH, Holunderweg 4, 53925 Kall, Deutschland)
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